„Beide Staaten erklären, dass nach gemeinsamer Auf-
fassung
das französische certificat d‘aptitude professio-
nelle (CAP) als Abschlusszeugnis einer franzö-
sischen Berufsfachschule vergleichbar sei mit
einem in der dualen Berufsausbildung mit einer
Regelausbildungsdauer von zwei Jahren nach § 25
Berufsbildungsgesetz und § 25 Handwerksord-
nung erhaltenen deutschen Abschlusszeugnis in
der Berufsausbildung
und das französische Brevet professionnel sowie
das französische Baccalauréat professionnel ver-
gleichbar seien mit einem in der dualen Berufsaus-
bildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei
bis dreieinhalb Jahren nach § 25 Berufsbildungs-
gesetz und § 25 Handwerksordnung erhaltenen
deutschen Abschlusszeugnis in der Berufsausbil-
dung sowie einem gleichwertigen Abschlusszeug-
nis in der Berufsausbildung nach dem Schulrecht
der Länder der Bundesrepublik Deutschland, ent-
sprechend dem vom Bundesinstitut für Berufs-
bildung herausgegebenen Verzeichnis der aner-
kannten Ausbildungsberufe.“
L’équivalence est donc assurée de facto. Il ne devrait rien avoir à entreprendre. D’autant moins qu’il ne prévoit pas, me semble-t-il, de travailler en indépendant.